Das glückliche Ende nach fast einem Jahrhundert Odysee: Das französische Museum Chartreuse de Douai erhält von der New Yorker Galerie Daphne Alazraki das Gemälde von Jules Breton "Jeune fille ravaudant un filet de pêche" aus dem Jahre 1876 zurück. Das Gemälde war am Ende des I.Weltkrieges, im Mai 1917, von deutschen Soldaten bei einer Plünderung des Museums mitgenommen worden.
Obwohl der rechtswidrige Verlust in der Fachwelt hätte bekannt sein müssen, ging das Bild zunächst durch die Hände mehrerer Auktionshäuser und Galerien, nachdem es im Jahre 2000 von einem unbekannten deutschen Sammler auf dem Kunstmarkt gebracht worden ist. Zwar hat das Auktionshaus Christies eine Versteigerung abgelehnt aufgrund der problematischen Herkunft. Solcherart Bedenken plagten offenbar nicht Sotheby`s, Koller, Lempertz und die Galerie Andersen bei der Weiterveräusserung.
Letzteren muss allerdings zugebilligt werden, dass die Rechtslage nicht so einfach ist. Zwar gibt es für Verluste aus öffentlichen Einrichtungen nach französischem Recht keine Verjährung für Rückforderungsansprüche, jedoch setzt dies voraus, dass überhaupt französisches Recht anzuwenden ist. Das Gemälde hatte immerhin mehrfach die Landesgrenzen und damit die Rechtssysteme gewechselt. Somit waren die verschiedenen Verlust- und Verjährungsregelungen nach dem Recht des jeweiligen Belegenheitsortes des Bildes zu prüfen.
Umso erfreulicher, dass sich die New Yorker Galerie zu einer Rückgabe entschliessen konnte und hierfür keine Entschädigung verlangte. Möglicherweise hat der Umstand geholfen, dass das Gemälde auf einen für Kunstobjekte heutzutage eher überschaubaren Betrag von ca. 100.000 Euro geschätzt wird.
Obwohl der rechtswidrige Verlust in der Fachwelt hätte bekannt sein müssen, ging das Bild zunächst durch die Hände mehrerer Auktionshäuser und Galerien, nachdem es im Jahre 2000 von einem unbekannten deutschen Sammler auf dem Kunstmarkt gebracht worden ist. Zwar hat das Auktionshaus Christies eine Versteigerung abgelehnt aufgrund der problematischen Herkunft. Solcherart Bedenken plagten offenbar nicht Sotheby`s, Koller, Lempertz und die Galerie Andersen bei der Weiterveräusserung.
Letzteren muss allerdings zugebilligt werden, dass die Rechtslage nicht so einfach ist. Zwar gibt es für Verluste aus öffentlichen Einrichtungen nach französischem Recht keine Verjährung für Rückforderungsansprüche, jedoch setzt dies voraus, dass überhaupt französisches Recht anzuwenden ist. Das Gemälde hatte immerhin mehrfach die Landesgrenzen und damit die Rechtssysteme gewechselt. Somit waren die verschiedenen Verlust- und Verjährungsregelungen nach dem Recht des jeweiligen Belegenheitsortes des Bildes zu prüfen.
Umso erfreulicher, dass sich die New Yorker Galerie zu einer Rückgabe entschliessen konnte und hierfür keine Entschädigung verlangte. Möglicherweise hat der Umstand geholfen, dass das Gemälde auf einen für Kunstobjekte heutzutage eher überschaubaren Betrag von ca. 100.000 Euro geschätzt wird.