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Rechtsanwältin Claudia von Selle
Berlin - Paris

Die falsche Sorgfalt am gefälschten Bild-das Landgericht Köln 

19/9/2012

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Bild wikipedia hessischer Grenadier, 1778
Langsam wird die Luft dünner für die alten Zöpfe der Kunstwelt.

Das Landgericht Köln ist gerade dabei, gleich zwei davon abzuschneiden. Einer davon ist die bisher übliche Sorgfalt der Auktionshäuser bei der Überprüfung der eingelieferten Kunstwerke auf Echtheit. Der andere ist die Deutungshoheit von Experten über echt und unecht versus Naturwissenschaften.

Hat sich ein Großteil der Kunsthändler im Falle des Kunstfälschers Beltracchi noch so weit wie möglich in eine Vogel-Strauß-Mentalität gehüllt, könnte die für den 28.September 2012 angekündigte Entscheidung des Landgerichtes Köln nun doch neue Zeiten einläuten.
Gegenstand des Verfahrens ist Heinrich Campendonks Gemälde „Rotes Bild mit Pferden“ oder vielmehr die Fälschung dieses Bildes. 2006 wurde die Fälschung im Kölner Auktionshaus Lempertz für 2,4 Millionen Euro versteigert. Eine im Auftrag der Käuferin dann durchgeführte Untersuchung brachte den Fall Beltracchi ins Rollen und vor das Kölner Landgericht. Schon seit vier Jahren läuft inzwischen das Verfahren, das ein maltesischer Trust mit Namen Trasteco Limited gegen Lempertz angestrengt hat.

Am 4. September hat die Zweite Zivilkammer nun entschieden, auf externe Sachverständige zu verzichten, da sie selbst festlegen wird, was in diesem Fall in puncto Sorgfalt nicht nur „üblich“ war, sondern erforderlich gewesen wäre.

Diese erforderliche Sorgfalt allerdings hat das Auktionshaus nach derzeitigem Stand der Dinge und nach der während der mündlichen Verhandlung geäußerten Auffassung des Gerichtes wohl verfehlt. Bevor nämlich das Auktionshaus im Katalog seiner Auktion das Werk als Original des deutschen Expressionisten Heinrich Campendonk angeboten habe, hätte das - bis dahin völlig unbekannte - Gemälde naturwissenschaftlich untersucht werden müssen. »Eine solche Untersuchung hätte ein Pigment nachgewiesen, das nach allem Ermessen zum angeblichen Zeitpunkt der Entstehung des Werks noch gar nicht verfügbar war«, meint das Gericht. Trasteco würde im Fall eines Obsiegens die gesamten gezahlten 2,88 Millionen Euro vom Auktionshaus Lempertz zurückfordern können.



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