
Es war eine wichtige Veranstaltung zum richtigen Zeitpunkt. Aus Anlaß des Besuchs der Kollegen der Rechtsanwaltskammer Tel Aviv hatte die Rechtsanwaltskammer Berlin heute abend zu einem Gespräch mit dem ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Prof. Dr. Ernst G. Mahrenholz und dem Richter am Obersten Gerichtshof Israels Neal Hendel eingeladen.
Thema der Veranstaltung war die Verfassungs-gerichtsbarkeit beider Länder.
Die Wahl des Ortes war ungewöhnlich für die Berliner Rechtsanwaltskammer und ich konnte mir bei meiner Ankunft ein Schmunzeln nicht verkneifen bei dem Gedanken, über den Dächern von Berlin und wenige Etagen unter dem Casino in der 37. Etage im Hotel Park Inn auf dem Alexanderplatz über die Urteilsfindung deutscher und israelischer Verfassungshüter zu räsonieren.
Die Leichtigkeit der Ankunft machte allerdings schnell der Nachdenklichkeit Platz ob der Befangenheit der Anwesenden im Umgang miteinander, die trotz des sichtbaren Interesses und Respektes füreinander und dem offensichtlichen Willen, die Tagespolitik außen vor zu lassen, im Raume stand.
Anekdotenreich haben beide Gesprächspartner die Fragen nach der Zusammensetzung und Wirkungsweise ihrer jeweiligen Verfassungsgerichte beantwortet. Politisch korrekt haben beide die wachsende Frauenquote gelobt. Politisch ebenfalls korrekt drückte Richter Hendel seine Achtung vor dem Gewicht der Menschenwürde im deutschen Recht aus und Richter Mahrenholz seine Freude über die Leidenschaft der isralisch-jüdischen Kollegen, mit der sie sich juristischen Fragen und Verfahren widmen können. Während Prof. Mahrenholz den hohen Professorenanteil (!) am deutschen Verfassungsgericht beklagte, zeigte sich Richter Hendel zufrieden mit der Zusammensetzung des israelischen Obersten Gerichtshofes, dem ehemalige Staatsanwälte ebenso angehören, wie Rechtsanwälte, Ministerialbeamte und eben Richter. So verwunderte auch nicht, dass Richter Hendel das Rechtswesen nicht als Wissenschaft, sondern als einen ständigen Entwicklungsprozeß auffasst, der sich geradezu mustermäßig in der eher evolutionären Verfassungsrechtsgeschichte Isaels widerspiegelt.
Eine politische Funktion ihrer Gerichte wiesen beide Richter mit Nachdruck zurück, denn, so Hendel, die Richter hätten eine erzieherische und keine politische Aufgabe in der Gesellschaft zu erfüllen. Deshalb seien allein juristische Kriterien für sie ausschlaggebend, ergänzte Prof. Mahrenholz.
Leider schlug am Ende dann doch noch die zu befürchtende, weil verbreitete, deutsche Weltfremdheit bei der Frage an Richter Hendel durch, ob denn eine arabische Familie, deren Haus entlang des Mauerstreifens stünde und durch die Armee beschädigt würde, auch Klage vor dem Obersten Gerichtshof einreichen könne. Während die israelischen Zuhörer ungläubig erst an ihren Übersetzungsgeräten rüttelten und dann nur die Köpfe schüttelten, antwortete Richter Hendel nachsichtig, dass diese Familien wohl vor allem froh seien, wenn nicht mehr passieren würde. Sogar die klagefreudigen und in Israel auch klageberechtigten Nichtregierungsorganisationen würden in verschärften Kriegszeiten wie diesen derzeit kaum Anträge einreichen.
In der täglichen Realität seiner Fälle hat Richter Hendel nicht über die Frage zu entscheiden, ob Schießen erlaubt, sondern ob es verhältnismäßig ist. Sehr ernst verabschiedete Richter Hendel daher auch die Zuhörer mit seinem Resümee: "Wir haben so viele kleine Fälle mit so vielen großen Fragen zu entscheiden." Es war irgendwie und ausnahmsweise einmal beruhigend, dass während dieser Sätze einige israelische Kollegen unentwegt auf ihren Handys spielten.
Thema der Veranstaltung war die Verfassungs-gerichtsbarkeit beider Länder.
Die Wahl des Ortes war ungewöhnlich für die Berliner Rechtsanwaltskammer und ich konnte mir bei meiner Ankunft ein Schmunzeln nicht verkneifen bei dem Gedanken, über den Dächern von Berlin und wenige Etagen unter dem Casino in der 37. Etage im Hotel Park Inn auf dem Alexanderplatz über die Urteilsfindung deutscher und israelischer Verfassungshüter zu räsonieren.
Die Leichtigkeit der Ankunft machte allerdings schnell der Nachdenklichkeit Platz ob der Befangenheit der Anwesenden im Umgang miteinander, die trotz des sichtbaren Interesses und Respektes füreinander und dem offensichtlichen Willen, die Tagespolitik außen vor zu lassen, im Raume stand.
Anekdotenreich haben beide Gesprächspartner die Fragen nach der Zusammensetzung und Wirkungsweise ihrer jeweiligen Verfassungsgerichte beantwortet. Politisch korrekt haben beide die wachsende Frauenquote gelobt. Politisch ebenfalls korrekt drückte Richter Hendel seine Achtung vor dem Gewicht der Menschenwürde im deutschen Recht aus und Richter Mahrenholz seine Freude über die Leidenschaft der isralisch-jüdischen Kollegen, mit der sie sich juristischen Fragen und Verfahren widmen können. Während Prof. Mahrenholz den hohen Professorenanteil (!) am deutschen Verfassungsgericht beklagte, zeigte sich Richter Hendel zufrieden mit der Zusammensetzung des israelischen Obersten Gerichtshofes, dem ehemalige Staatsanwälte ebenso angehören, wie Rechtsanwälte, Ministerialbeamte und eben Richter. So verwunderte auch nicht, dass Richter Hendel das Rechtswesen nicht als Wissenschaft, sondern als einen ständigen Entwicklungsprozeß auffasst, der sich geradezu mustermäßig in der eher evolutionären Verfassungsrechtsgeschichte Isaels widerspiegelt.
Eine politische Funktion ihrer Gerichte wiesen beide Richter mit Nachdruck zurück, denn, so Hendel, die Richter hätten eine erzieherische und keine politische Aufgabe in der Gesellschaft zu erfüllen. Deshalb seien allein juristische Kriterien für sie ausschlaggebend, ergänzte Prof. Mahrenholz.
Leider schlug am Ende dann doch noch die zu befürchtende, weil verbreitete, deutsche Weltfremdheit bei der Frage an Richter Hendel durch, ob denn eine arabische Familie, deren Haus entlang des Mauerstreifens stünde und durch die Armee beschädigt würde, auch Klage vor dem Obersten Gerichtshof einreichen könne. Während die israelischen Zuhörer ungläubig erst an ihren Übersetzungsgeräten rüttelten und dann nur die Köpfe schüttelten, antwortete Richter Hendel nachsichtig, dass diese Familien wohl vor allem froh seien, wenn nicht mehr passieren würde. Sogar die klagefreudigen und in Israel auch klageberechtigten Nichtregierungsorganisationen würden in verschärften Kriegszeiten wie diesen derzeit kaum Anträge einreichen.
In der täglichen Realität seiner Fälle hat Richter Hendel nicht über die Frage zu entscheiden, ob Schießen erlaubt, sondern ob es verhältnismäßig ist. Sehr ernst verabschiedete Richter Hendel daher auch die Zuhörer mit seinem Resümee: "Wir haben so viele kleine Fälle mit so vielen großen Fragen zu entscheiden." Es war irgendwie und ausnahmsweise einmal beruhigend, dass während dieser Sätze einige israelische Kollegen unentwegt auf ihren Handys spielten.