
Der Kläger hatte das Verfahren gegen die Rentenversicherung begonnen, da er der Auffassung war, ein freischaffender Künstler und damit nicht rentenversicherungspflichtig zu sein. Nach seiner Auffassung seien die als Kung Fu oder Tai Chi gelehrten Übungen mit Ballettaufführungen vergleichbar. Das Gericht hingegen stellte auf das "Gesamtbild" ab, nachdem zwar künstlerische Elemente enthalten seien, aber diese Bewegungsformen in China eher als Volkssport gelten, deren Ziel es sei, auf Körper und Seele des Menschen positive Auswirkungen zu erzielen.
Der wörtlichen Übersetzung aus dem Chinesischen nach soll Kung Fu "harte Arbeit" bedeuten, was mir nicht nur dann schmerzlich bewusst wird, wenn ich mich mal wieder an den von Meister Shi Yan Yao, Mönch im Shaolin Tempel Berlin, eingeforderten 50 Liegestütze versuche.... www.shaolin-tempel.eu