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Rechtsanwältin Claudia von Selle
Berlin - Paris

Restitution I. Weltkrieg - französisches Museum erhält von Deutschen geplündertes Gemälde zurück

29/8/2011

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Das glückliche Ende nach fast einem Jahrhundert Odysee: Das französische Museum Chartreuse de Douai erhält von der New Yorker Galerie Daphne Alazraki das Gemälde von Jules Breton "Jeune fille ravaudant un filet de pêche" aus dem Jahre 1876 zurück. Das Gemälde war am Ende des I.Weltkrieges, im Mai 1917, von deutschen Soldaten bei einer Plünderung des Museums mitgenommen worden.

Obwohl der rechtswidrige Verlust in der Fachwelt hätte bekannt sein müssen, ging das Bild zunächst durch die Hände mehrerer Auktionshäuser und Galerien, nachdem es im Jahre 2000 von einem unbekannten deutschen Sammler auf dem Kunstmarkt gebracht worden ist. Zwar hat das Auktionshaus Christies eine Versteigerung abgelehnt aufgrund der problematischen Herkunft. Solcherart Bedenken plagten offenbar nicht Sotheby`s, Koller, Lempertz und die Galerie Andersen bei der Weiterveräusserung.

Letzteren muss allerdings zugebilligt werden, dass die Rechtslage nicht so einfach ist. Zwar gibt es für Verluste aus öffentlichen Einrichtungen nach französischem Recht keine Verjährung für Rückforderungsansprüche, jedoch setzt dies voraus, dass überhaupt französisches Recht anzuwenden ist. Das Gemälde hatte immerhin mehrfach die Landesgrenzen und damit die Rechtssysteme gewechselt. Somit waren die verschiedenen Verlust- und Verjährungsregelungen nach dem Recht des jeweiligen Belegenheitsortes des Bildes zu prüfen.

Umso erfreulicher, dass sich die New Yorker Galerie zu einer Rückgabe entschliessen konnte und hierfür keine Entschädigung verlangte. Möglicherweise hat der Umstand geholfen, dass das Gemälde auf einen für Kunstobjekte heutzutage eher überschaubaren Betrag von ca. 100.000 Euro geschätzt wird.  



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Wer denkt bei roten Sohlen nicht an Christian Louboutin?

17/8/2011

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Wohl unzählige Frauenherzen schlagen höher, wenn ihnen auf der Straße – oder noch besser im eigenen Schuhregal – die Trophäen mit der roten Sohle  entgegenstrahlen.

Mit einem in der Mode- und Markenrechtswelt mit Spannung erwarteten Beschluss vom 10. August 2011 hat nun ein New Yorker Gericht Christian Louboutins beantragte einstweilige Verfügung gegen das Modehaus Yves Saint Laurent abgelehnt. Letzteres möchte in der diesjährigen Kollektion ebenfalls Schuhe mit roter Sohle präsentieren.

Das Gericht begründet die Ablehnung damit, dass ernsthafte Zweifel an der Schutzfähigkeit der US-Marke bestünden. Eine Eintragung beim amerikanischen Patent- und Markenamt hätte nicht erfolgen dürfen. Denn obwohl nach US-Markenrecht grundsätzlich auch Farben schutzfähig seien, müsste dies im Modebereich anderes gesehen werden, da mit der Monopolisierung einer Farbe andere Wettbewerber unverhältnismäßig beeinträchtigt würden.  Im konkreten Fall würde nach Auffassung des Gerichts ein Käufer mit der Farbe Rot ohnehin nicht zwangsläufig Schuhe von Louboutin verbinden. Auch würden weder ein schutzwürdiges Muster noch eine Farbkombination vorliegen.

Angesichts des US-Verfahrens stellt sich nun die Frage, wie das Modehaus mit seiner europäischen Gemeinschaftsmarke weiter verfahren wird. Denn: Selbst wenn Louboutin nicht auf Markenverletzung gegen Wettbewerber klagt, besteht nunmehr das Risiko einer Nichtigkeitsklage von Wettbewerbern. Jeder kann nämlich gegen eine Marke klagen, wenn er diese für zu Unrecht geschützt hält.

Am 19. August treffen sich jedenfalls die Parteien vor dem New Yorker Gericht wieder, um über die Frage zu diskutieren, ob das von Louboutin eingeleitete Verfahren nunmehr in eine Nichtigkeitsklage gegen den Schuhhersteller umgewandelt werden kann. Dann wäre möglicherweise die US-Marke bald gelöscht.

Ob eine Richterin anders entschieden hätte?


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Much shadow for a little bit of light? - Art Theft and the Case of the Stolen Turners

10/8/2011

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In 1994, during the exhibition “Goethe and the Visual Arts” at the Frankfurt Schirn Kunsthalle two Turner paintings “Shadows and Darkness” and “Light and Colour” on loan from the Tate Gallery were stolen. Sandy Nairne, the director of the National Portrait Gallery and former programme director at the Tate, was negotiating undercover for eight years the recovery of the masterpieces by JMW Turner and worth over £30m from a criminal network in Germany. He has now published the story of the return of the two paintings.

Nairne describes how negotiation started when the key person - the Frankfurt lawyer Edgar Liebrucks - appeared to be in contact with the possessor of the paintings. Although Yusef Turk, Stephen Peter Weiss and Stefan Harald Hoffler were convicted of the theft in 1999 the paintings meanwhile had gone elsewhere. So Liebrucks had offered to secure the recovery of the two paintings for a payment of DM10m (then £3.2m), or roughly 10% of the then open market value. The key authorities, the German prosecutor’s office and the Metropolitan Police, authorised the payment and the paintings were handed over after difficult and lengthy negotiations. The conclusion: To Liebrucks was granted immunity and it remains unclear whether the money paid to the criminals was recovered by the authorities or not.

The book examines other recent thefts of high value museum masterpieces, raising questions of motivation and surrounding ethical issues.

Sandy Nairne, Art Theft and the Case of the Stolen Turners, Reaktion Books, 21 August, £20

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    Claudia von Selle

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